Kirchensteuer gegen Armut
Bodensee (pm/zwe) Die vier Kirchen in Baden-Württemberg helfen Menschen, die durch die Energiepreise belastet werden: Kirchensteuer aus der Energiepreispauschale fließt direkt an Menschen in Notlagen, wie es in einer Mitteilung der Kirchen heißt. Insgesamt verteilen die Kirchen in Baden-Württemberg einen Gesamtbetrag im zweistelligen Millionenbereich.
Als im September die Energiepreispauschale von 300 Euro an Arbeitnehmer ausgezahlt wurde, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kirchensteuer einnahmen. Denn die Einmalzahlung, die als Entlastung für die hohen Energiepreise gedacht war, war zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig.
Die evangelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben vereinbart, dass dieses Geld vollständig an Menschen in Notlagen weitergegeben wird. Hierfür werden sowohl die Caritas als auch die Diakonie eingesetzt, in der Region sind dies Wohlfahrtsverbände Caritas Bodensee-Oberschwaben, Caritasverband für das Dekanat Linzgau, Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee sowie Diakonie Überlingen-Stockach.
Die Hilfe sei nicht an eine Mitgliedschaft in einer der Kirchen gebunden, wie Gerhard Hoffmann, Geschäftsführer des Diakonischen Werks in Überlingen, mitteilt. Allein für das Gebiet des evangelischen Kirchenbezirks Überlingen-Stockach stünden vonseiten der evangelischen Kirche 50 000 Euro zur Verfügung, um Betroffenen schnell und unkompliziert mit maximal jeweils 1000 Euro helfen zu können. Die vier Wohlfahrtsverbände hätten vereinbart, dass zu der Unterstützung auf jeden Fall ein Beratungsgespräch gehöre. Aufgrund der neuen Regelungen für Kinderzuschlag und Wohngeld seien Familien und Einzelpersonen möglicherweise auch langfristig hilfeberechtigt.
Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfassenden staatlichen Leistungen vermieden werden kann. Der Inhalt der Beratung bleibt immer vertraulich, wie es in der Mitteilung der Verbände heißt.
In den Beratungsstellen stehen die Mitarbeitenden bereit, um Interessierte bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen.
Interessierte können sich direkt an die Sekretariate der Wohlfahrtsverbände wenden: www.caritas-bodensee-oberschwaben.de www.caritas-linzgau.de www.diakonie-oab.de www.diakonie-ueberlingen.de