epd Landesdienste, 06.12.2024

 

Kritik an Abtreibungsgesetz im «Schnellverfahren» - Evangelische Bischöfe im Südwesten mahnen Schutz des Lebens an

Stuttgart/Berlin (epd). Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, hat den aktuellen Vorstoß zur Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 kritisiert. Es handele sich kurz vor den Neuwahlen am 23. Februar um «eine Gesetzesänderung im Schnellverfahren», teilte Gohl am Freitag in Stuttgart mit. Ein solches Gesetz durch den Bundestag, ohne eine breite gesellschaftliche Debatte einführen zu wollen, sei einer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie unwürdig. Gohls badische Bischofskollegin Heike Springhart warnte davor, Frauen im Schwangerschaftskonflikt alleine zu lassen.

Der württembergische Landesbischof sprach sich dafür aus, die Beratungspflicht für Konfliktschwangere auf Fälle auszuweiten, bei denen eine mögliche Behinderung des Kindes diagnostiziert wird. «Potenziell behindertes Leben wird derzeit weniger geschützt als potenziell nicht behindertes Leben», schreibt er und sieht darin einen Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der bislang vorgeschriebenen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch sei für eine ethische Entscheidung dieser Tragweite nicht angemessen. «Ich hoffe sehr, dass die jetzt aufbrechenden Konflikte nicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen», so Gohl.

Die Bischöfin der Evangelischen Landeskirche in Baden, Heike Springhart, nannte den Schutz der Schwachen und des Lebens eine gesellschaftliche Aufgabe. «Frauen dürfen nicht stigmatisiert werden - unabhängig davon, wie sie sich im Schwangerschaftskonfliktfall entscheiden», sagte sie. Jeder Mensch habe das Recht auf Leben - das Ungeborene ebenso wie die «um Zukunft ringende Schwangere».

Springhart warb dafür, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht alleine zu lassen. Ihnen sollte unbedingt Beratung ermöglicht werden. «Wir treten dafür ein, dass Leben, das Unterstützung braucht, diese auch bekommt», betonte die Theologin.

Der Bundestag hatte am Donnerstagabend über einen Gesetzentwurf debattiert, demzufolge Abtreibungen nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden sollen. Die Beratungspflicht für Frauen wird beibehalten, die Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff soll entfallen. Die Kosten eines Abbruchs sollen die Krankenkassen übernehmen. Rund 320 Abgeordnete der 733 Mitglieder des Bundestags unterstützen den Entwurf, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne). (2744/06.12.2024)

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