Mannheimer Morgen Stadtausgabe, 12.10.2024

 

Beratung zu Kindesmissbrauch

Bundestag: Mit einem Gesetz will die Ampel Aufklärung, Prävention und Aufarbeitung stärken

Berlin. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung staatliche Strukturen im Kampf gegen Kindesmissbrauch stärken. Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Menschen, die sexuelle Gewalt in der Kindheit erfahren haben, sollen demnach künftig bei der Aufarbeitung mehr Hilfe bekommen. Die Forschung zum Thema soll ausgebaut und ein zuständiger Beauftragter oder eine Beauftragte des Bundes per Gesetz dauerhaft eingesetzt und vom Bundestag gewählt werden.

Schon heute gibt es zwar das Amt der „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM), das seit März 2022 von Kerstin Claus geführt wird. Die Stelle war nach dem sogenannten Missbrauchsskandal 2010 eingerichtet worden, nachdem Fälle an renommierten Bildungseinrichtungen wie dem Canisius-Kolleg und der Odenwaldschule öffentlich geworden waren. Seitdem wurden die Beauftragten vom Kabinett berufen. Ein konkretes Gesetz dazu gab es bisher aber nicht. Die Ampel hatte in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, für den Posten eine dauerhafte Grundlage zu schaffen und ihn aufzuwerten. Die Missbrauchsbeauftragte stünde damit künftig auf einer Stufe mit der Wehrbeauftragten oder Datenschutzbeauftragten des Bundes.

Regelmäßiger Lagebericht und neues Forschungszentrum

Künftig sollen die Beauftragten einmal pro Legislaturperiode einen Lagebericht vorlegen. Ein solcher Bericht, der auf konkrete Missstände hinweist, kann dann Grundlage für politische Entscheidungen sein. Dem oder der Beauftragten sollen dem Entwurf zufolge außerdem ein Betroffenenrat, der die Belange Betroffener in den Blick nimmt, und eine Aufarbeitungskommission zur Seite gestellt werden, die das Thema unter anderem auf Basis von Zeitzeugenbefragungen untersucht. Auch diese Gremien gibt es bereits, aber ebenfalls bisher ohne gesetzliche Grundlage.

Dauerhaft eingerichtet und finanziert werden soll zudem eine bundesweite Anlaufstelle für Menschen mit Missbrauchserfahrungen. Bisher gibt es bereits ein bei der Missbrauchsbeauftragten angesiedeltes Hilfe-Portal im Netz und eine Hotline, an die sich Betroffene wenden können. Künftig sollen sie aber noch intensiver durch den Prozess begleitet werden, etwa auch durch persönliche Unterstützung bei der Einsicht von Akten. Erwachsene mit Missbrauchserfahrungen in der Kindheit bekommen mit dem Gesetz spezielle Akteneinsichts- und Auskunftsrechte. Die Jugendämter sollen verpflichtet werden, Betroffenen Einsicht in Erziehungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten zu geben und Auskünfte zu erteilen.

Ämter sollen Akten, anders als bisher, jahrzehntelang aufbewahren müssen. Mit dem neuen Gesetz soll auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verpflichtet werden, gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche Informationen und Präventionsangebote zu entwickeln.

Der Handlungsbedarf ist groß: Mit Verweis auf die Kriminalstatistik waren laut Gesetzentwurf 2023 knapp 18 500 Kinder und Jugendliche von sexuellem Missbrauch betroffen. 16 000 davon zwischen sechs und 14 Jahren und 2200 sogar jünger als sechs Jahre. Es wird vermutet, dass das Dunkelfeld „um ein Vielfaches“ größer ist. dpa