epd Landesdienste, 18.04.2023

 

Kritische Anmerkungen vor Abstimmung über Landespflegekammergesetz

Stuttgart (epd). Das geplante baden-württembergische Landespflegekammergesetz hat Kritiker und Fürsprecher. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg meldete sich am Dienstag im Vorfeld der für Donnerstag geplanten ersten Lesung des Gesetzes im Landtag mit einem Appell an die Landtagsabgeordneten zu Wort. Sie sollen gegen das vom Kabinett vorgelegte Landespflegekammergesetz stimmen, hieß es in der Steuerzahlerbund-Mitteilung.

Falls es zur Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg kommen sollte, drohten «millionenschwere Belastungen für die Steuerzahler im Land», argumentiert der Steuerzahlerbund. Erfahrungswerte aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein hätten in den letzten Jahren gezeigt, dass Pflegekammern kein Erfolgsmodell seien. In beiden Bundesländern seien die Pflegekammern trotz millionenschwerer Zuschüsse der Steuerzahler nach kurzer Zeit wieder aufgelöst worden.

Das Diakonische Werk Württemberg, das etwa 520 Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen mit rund 20.000 Pflegepersonen in unterschiedlichen Sektoren der Pflege vertritt, sprach sich auf epd-Anfrage für die Errichtung einer Landespflegekammer aus. Die zuständige Referentin Gabriele Hönes habe auch gegenüber dem Sozialministerium erklärt, die Diakonie sehe grundsätzlich einen «Mehrwert und die Bedeutung der Pflegekammer für die Angehörigen der Pflegeberufe».

Die Diakonie erwarte jedoch vom Land, dass es in der finanziellen Verantwortung bleibe auch über das Jahr 2024 hinaus. Fachliche und rechtliche Unterstützung der Gründungsjahre müsse gewährleistet sein. Beitragserhöhungen dürften nicht drohen, und auch im Fall einer Auflösung benötige es zur Rückabwicklung eine Finanzierung durch das Land. Außerdem merkt die Diakonie an: «Die Landespflegekammer ersetzt nicht die Verpflichtungen des Landes und der Politik, sich mit den Rahmenbedingungen in der Pflege, der Pflegequalität sowie der Personalbemessung auseinanderzusetzen.»