„Alle getauften Christen sind zum Abendmahl eingeladen“
Pforzheim. Die Pfarrerin der evangelischen Schloßkirche, Heike Reisner-Baral, hat die „Klausel“ der Vereinigten Evangelischen Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) in bezug auf die Verwehrung des Abendmahls für aus der Kirche ausgetretene evangelische Christen relativiert (die PZ hat berichtet). Die badische Landeskirche habe eine solche Klausel wie die VELKD nicht in ihrem Kirchenrecht, schreibt Reisner-Baral. Hier seien grundsätzlich alle getauften Christen und Christinnen eingeladen – also unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft. Es bestehe Tischgemeinschaft auch mit anderen Konfessionen, das heißt mit Menschen, die Nicht-Mitglieder der evangelischen Kirche seien. Zudem müsse die Klausel der VELKD selbst auch differenzierter betrachtet werden. pz